Teammitglied

Dipl.-Psych. Juliane Matzke

Psychologische Psychotherapeutin

Gesetzlich Krankenversicherte


Psychotherapie bedeutet für mich, sich selbst wieder mehr Freiheit und Flexibilität im Verhalten, Denken und Fühlen zu ermöglichen und damit die Kontrolle über das eigene Leben zurückzugewinnen. Dazu ist es mir wichtig, mit Ihnen gemeinsam die Bedeutung Ihrer Symptome und Gefühle zu verstehen. Mit Hilfe von erlebnis- und emotionsaktivierender Methoden möchte ich Ihnen helfen aktuelle Hürden als auch traumatische Erfahrungen zu überwinden.

"Gemeinsam werden wir individuelle Lösungswege entwickeln, bei deren Umsetzung ich Sie unterstützen werde."

Berufliche Tätigkeit

seit Januar 2021
selbstständig tätig als Psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis

seit Oktober 2014
selbstständige Gruppenleiterin - Durchführung von Gruppen für die Deutsche Rentenversicherung; psychosomatische Nachsorge

2012-2021
Psychologische Psychotherapeutin im Bereich Integrierte Versorgung des MVZ Falkenried in Hamburg

2010-2012
Psychologin in der Privat-Nervenklinik Dr. Kurt Fontheim in Liebenburg


Aus- und Weiterbildungen

2010-2014
Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) bei der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie Ausbildungsinstitut Dinklar sowie der VTFAW Hamburg

2015
Fortbildung zur Schematherapeutin beim Institut für Schematherapie Hamburg

2019
Fortbildung in EMDR (Grundkurs) am Institut für Traumatherapie Oliver Schubbe

Schwerpunkte

Mein Behandlungsschwerpunkt liegt im Bereich der überdauernden Schwierigkeiten im Umgang mit Gefühlen sowie zwischenmenschlichen Beziehungen. Neben Persönlichkeits- und Traumafolgestörungen behandle ich selbstverständlich auch PatientInnen mit Angststörungen, Anpassungsstörungen, Depressionen, Burnout, Essstörungen, Somatisierungsstörungen und Suchtproblemen. 

Abrechnung

  Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zunächst bis zu 3 Sprechstunden und im Weiteren die Kosten für 5 „probatorische“ Sitzungen, die dem Kennenlernen sowie der Klärung der Problemlage und des konkreten Therapieauftrags dienen. Je nach Problemstellung und Lebenssituation wird im Anschluss die Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie beantragt. Der Stundenumfang für eine Kurzzeittherapie beträgt 12 bzw. 24 Sitzungen, eine Langzeitherapie umfasst 60 nach besonderer Indikation auch 80 Therapiestunden.

Weitere Teammitglieder

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